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Ruhrlandschule
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Erteilt die Ruhrlandschule Hausunterricht?  In der Regel sind die Lehrer/innen der Heimatschule, nicht die Schulen für Kranke, für Hausunterricht zuständig. Die  Lehrer/innen der Ruhrlandschule unterstützen die Eltern bei der Beantragung, geben Auskunft bei Fragen der Durchführung  und vermitteln bei eventuell auftretenden Problemen. Die Schulaufsicht genehmigt den Antrag auf Hausunterricht (vgl.  „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“ - Ausbildungsordnung  gem. § 52 Schulgesetz NRW AO-SF, §§ 43 bis 46).  Was mache ich, wenn es bis zur stationären Aufnahme meines Kindes noch sehr lange dauert?  Möglichkeit 1: Ihr Kind kann nur noch im eingeschränkten Maß am Unterricht der Heimatschule teilnehmen.  – Dann benötigen Sie ein ärztliches Attest (vom behandelnden Arzt/ Therapeuten), das Sie in der Schule vorlegen, damit dann  von der Heimatschule ein reduziertes bzw. angepasstes schulisches Angebot gemacht werden kann.  Möglichkeit 2: Ihr Kind kann seine Heimatschule für mindestens sechs Wochen nicht mehr besuchen.  – In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Hausunterricht zu beantragen, d.h. Lehrer/innen der Heimatschule kommen zu  Ihrem Kind nach Hause und erteilen dort in sehr reduziertem Umfang Unterricht in den Kernfächern. Dazu benötigen Sie ein  ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass Ihr Kind seine Heimatschule zurzeit nicht besuchen kann, es allerdings in der  Lage ist, am Hausunterricht teilzunehmen.  Sollte diese Form des Hausunterrichts nicht ratsam oder durchführbar sein, kommt unter Umständen eine vorübergehende  Beschulung durch die Ruhrlandschule in Betracht. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf.  Kann mein Kind das nachholen, was es bisher (in seiner Heimatschule / durch lange Fehlzeiten) verpasst hat?  Grundsätzlich erfolgt der Unterricht der Schule für Kranke auf der Grundlage der gültigen Lehrpläne und aktuellen  Lerninhalte der Heimatschulklasse. Stellen wir nach Abklärung des aktuellen Lernstandes fest, dass Ihr Kind einen  zusätzlichen oder anderen Förderbedarf hat, passen wir unser Unterrichtsangebot daran an. Aufgrund des reduzierten  Stundenangebots der Schule für Kranke und der begrenzten Behandlungsdauer ist es oft schwierig bzw. nicht möglich, den  aktuellen Lernstand der Heimatschulklasse zu erreichen. Je nach Krankheits- und Therapieverlauf kann es auch sein, dass die  schulischen Ziele vordringlich im pädagogischen Bereich liegen, z.B. Motivationssteigerung oder Förderung emotionaler und  sozialer Kompetenzen.  Gibt es an der Ruhrlandschule Klassenarbeiten, Klausuren, Prüfungen, Zeugnisse?  Wenn es medizinisch, therapeutisch, inhaltlich und organisatorisch sinnvoll ist, schreiben unsere Schüler/innen  Klassenarbeiten und Klausuren der Heimatschule bei uns, eventuell unter individueller Berücksichtigung von  Nachteilsausgleichen bei Dauer, Umfang oder Bewertung (vgl. Schulgesetz des Landes NRW, § 2, zusammengefasst unter  http://www.schuleundkrankheit.de/nachteilsausgleich).  Zentrale Prüfungen können im Ausnahmefall bei uns abgelegt werden. Hierzu bedarf es genauer Absprachen mit der  Heimatschule und den beteiligten Ärzten und Therapeuten.  Noten-Zeugnisse werden im Einzelfall von uns ausgestellt. Im Normalfall schreiben wir am Ende des Klinikaufenthaltes einen  Abschlussbericht, der den Lernstand dokumentiert und Auskunft gibt über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie  Förderziele in der schulischen Arbeit. Auf Grundlage dieses Berichts kann die Heimatschule Entscheidungen treffen, z.B. über  die Versetzung des Schülers/der Schülerin.  Kann mein Kind nach dem Klinikaufenthalt zurück an seine Heimatschule?  In der Regel ja, es sei denn, es gibt berechtigte Gründe, über einen Schul(form)wechsel nachzudenken. Dies wird während  des Klinikaufenthalts und der Beschulung durch die Ruhrlandschule mit allen Beteiligten besprochen, abgestimmt und  vorbereitet. Wie erfahre ich, wie es nach Entlassung mit meinem Kind schulisch weitergeht?  Hierzu gibt es Eltern-Lehrer-Schüler- und/oder „Runder-Tisch“-Gespräche, also einen regelmäßigen, intensiven Austausch  zwischen allen Beteiligten, bei dem das Wohl Ihres Kindes im Mittelpunkt steht. Natürlich können Sie als  Eltern/Erziehungsberechtigte nachfragen, sich informieren oder beraten lassen.  Welche Unterstützung erhält mein Kind, wenn der stationäre Aufenthalt beendet ist?  Eventuell gibt es bereits vor Entlassung nach vorheriger Absprache und Planung einen sogenannten „Schulversuch“, d.h. Ihr  Kind besucht bereits vor seiner Entlassung im Sinne einer Belastungserprobung stunden- bzw. tageweise seine alte oder neue  Heimatschule, um den schulischen Wiedereinstieg zu unterstützen und zu erleichtern. Falls erforderlich können diese  Schulbesuche von einer Lehrerin/einem Lehrer der Ruhrlandschule oder Klinikpersonal begleitet werden.  Wenn der Übergang an die Heimatschule nicht „reibungslos“ verläuft, haben Sie die Möglichkeit, mit dem Bezugslehrer/der  Bezugslehrerin Ihres Kindes an der Ruhrlandschule auch nach der Entlassung ein Gespräch zu suchen.  Im Ausnahmefall besteht auch die Möglichkeit, eine schulische Begleitung über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus zu  organisieren und/oder Hilfen zu erhalten, die einem regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes förderlich sein können. Über  diese Hilfen wird jeweils im Einzelfall entschieden, z.B. bei Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt.