Allgemeine Informationen
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Ruhrlandschule
Was ist eigentlich eine Klinikschule?
Wenn Ihr Kind aufgrund eines längeren Krankenhaus- oder Klinikaufenthaltes (pro
Schuljahr mindestens vier Wochen am Stück oder über das Schuljahr verteilt)
seine Schule nicht besuchen kann, hat es Anrecht auf Beschulung durch eine
Klinikschule, in Essen die Ruhrlandschule. Dabei spielt es keine Rolle, ob es
körperlich oder psychisch erkrankt ist, ob die Behandlung tagesklinisch oder
stationär ausgerichtet ist.
Trotzdem bleibt die Heimatschule zu Hause die eigene Schule: Ihr Kind ist für die
Zeit in der Klinik eben Schüler/in von zwei Schulen – der Ruhrlandschule und
seiner Heimatschule.
Auch in der Klinik gibt es so etwas wie einen Klassenlehrer oder Klassenlehrerin: die Bezugslehrerin oder den Bezugslehrer.
Er oder sie kümmert sich um alle schulischen Angelegenheiten. So nimmt er oder sie Kontakt zu Ihnen und der
Heimatschule auf und berät Sie in Absprache mit allen Beteiligten des Helfersystems, welche Rolle die Schule bei der
Gesundung Ihres Kindes spielen soll.
Die Beschulung orientiert sich zunächst immer an dem aktuellen Gesundheitszustand Ihres Kindes, daneben an den
Lehrplänen und Vorgaben der Heimatschulen.
Oft ist der Unterricht an der Ruhrlandschule ganz anders organisiert als an der Heimatschule: Zeitgleich werden
Schüler/innen von ganz unterschiedlichen Schulen und Schulformen, aus verschiedenen Klassen hauptsächlich in den
Kernfächern Mathematik, Deutsch, Englisch beschult. Neben dem Unterricht finden Therapien und Behandlungen statt,
sodass häufig weniger Zeit für Unterricht vorhanden ist.