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Clearingstelle
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Clearingstelle „externe Schülerinnen und Schüler“  Die Ruhrlandschule unterrichtet Kinder und Jugendliche bei einem lang andauernden Krankheitsfall auch als externe  (d.h. z.Zt. nicht in Kliniken befindliche) Schülerinnen und Schüler. Es handelt sich hier ausdrücklich um eine Zielgruppe,  der der Schulbesuch in der Allgemeinen Schule aufgrund einer meistens psychischen, seltener auch somatischen  Erkrankung temporär nicht möglich ist. Dies kann prästationär z.B. bei einer Wartezeit auf eine Klinikbehandlung,  poststationär z.B. nach Klinikentlassung bei unklarer weiterer Schullaufbahn oder auch – durch einen niedergelassenen  Kinder- und Jugendpsychiater oder –therapeuten der Fall sein.  Die Clearingstelle versteht sich als Beratungsgremium, das unter Einbezug der Expertise verschiedener Professionen über  die Beschulung o.g. Schülerinnen und Schüler berät und Empfehlungen ausspricht. Ebenso werden konkrete Maßnahmen  bezüglich der Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler koordiniert.    Entscheidungsgrundlage bei der Beratung sind die Ausführungen im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§§ 21  und 41).  Teamzusammensetzung der Clearingstelle:  Mitarbeiter/innen der schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Essen  Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe/des Jugendamts  Leitender Oberarzt und Mitarbeiter/innen des Gesundheitsdienstes des LVR-Klinikums Essen  Schulleitung und Lehrer/innen der Ruhrlandschule  Beschulungsoptionen für diese Schülergruppe sind  Unterricht durch die Schule für Kranke wegen einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer  ergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mit begleitendem Unterricht durch die Schule für Kranke  Unterricht in der Schule für Kranke im Vorfeld einer Krankenhausaufnahme, wenn Schulbesuch in der Stammschule  nicht (mehr) möglich ist, unter der Bedingung einer therapeutischen Begleitung durch niedergelassene Kinder- und  Jugendpsychotherapeut/innen  Hausunterricht durch die Heimat- oder eine andere Schule wegen einer lang andauernden Erkrankung  Unterricht in der Schule für Kranke als Vorbereitung der Reintegration in eine Stammschule nach einem  Krankenhausaufenthalt  Entsprechend der Empfehlung der Clearingstelle wird ggf. ein Genehmigungsverfahren für diese Unterrichtsorganisation  mit dem Schulträger eingeleitet. 
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Ruhrlandschule
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