Clearingstelle „externe Schülerinnen und Schüler“Die Ruhrlandschule unterrichtet Kinder und Jugendliche bei einem lang andauernden Krankheitsfall auch als externe(d.h. z.Zt. nicht in Kliniken befindliche) Schülerinnen und Schüler. Es handelt sich hier ausdrücklich um eine Zielgruppe,der der Schulbesuch in der Allgemeinen Schule aufgrund einer meistens psychischen, seltener auch somatischenErkrankung temporär nicht möglich ist. Dies kann prästationär z.B. bei einer Wartezeit auf eine Klinikbehandlung,poststationär z.B. nach Klinikentlassung bei unklarer weiterer Schullaufbahn oder auch – durch einen niedergelassenenKinder- und Jugendpsychiater oder –therapeuten der Fall sein.Die Clearingstelle versteht sich als Beratungsgremium, das unter Einbezug der Expertise verschiedener Professionen überdie Beschulung o.g. Schülerinnen und Schüler berät und Empfehlungen ausspricht. Ebenso werden konkrete Maßnahmenbezüglich der Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler koordiniert. Entscheidungsgrundlage bei der Beratung sind die Ausführungen im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§§ 21und 41).Teamzusammensetzung der Clearingstelle:•Mitarbeiter/innen der schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Essen•Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe/des Jugendamts•Leitender Oberarzt und Mitarbeiter/innen des Gesundheitsdienstes des LVR-Klinikums Essen•Schulleitung und Lehrer/innen der RuhrlandschuleBeschulungsoptionen für diese Schülergruppe sind•Unterricht durch die Schule für Kranke wegen einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus oder einerergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mit begleitendem Unterricht durch die Schule für Kranke•Unterricht in der Schule für Kranke im Vorfeld einer Krankenhausaufnahme, wenn Schulbesuch in der Stammschulenicht (mehr) möglich ist, unter der Bedingung einer therapeutischen Begleitung durch niedergelassene Kinder- undJugendpsychotherapeut/innen•Hausunterricht durch die Heimat- oder eine andere Schule wegen einer lang andauernden Erkrankung•Unterricht in der Schule für Kranke als Vorbereitung der Reintegration in eine Stammschule nach einemKrankenhausaufenthaltEntsprechend der Empfehlung der Clearingstelle wird ggf. ein Genehmigungsverfahren für diese Unterrichtsorganisationmit dem Schulträger eingeleitet.