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Bezugslehrerprinzip
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Ruhrlandschule
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Das Bezugslehrerprinzip Allen Schüler/innen wird für die Dauer ihres Aufenthaltes an unserer Schule eine Bezugslehrerin oder ein Bezugslehrer  zur Seite gestellt, der oder die sich hauptverantwortlich um die schulischen Belange kümmert. Er oder sie hält Kontakt  zur Heimatschule, zu den Eltern und ggf. zu weiteren beteiligten Einrichtungen und Behörden. Dabei besteht unter  Berücksichtigung der Schweigepflicht ein Austausch mit den Kolleg/innen der Ruhrlandschule, den Therapeut/innen und dem Pflegepersonal. Die Bezugslehrer/innen erheben den aktuellen Lern- und Leistungsstand ihrer Schüler/innen, um daraus Empfehlungen hinsichtlich der schulischen Perspektive ableiten zu können. Die zusammengefassten Beobachtungen, Erfahrungen und Vorschläge des Lehrerteams können in geeigneter Weise in das individuelle Behandlungskonzept einfließen. Im Verlauf der Behandlung ergeben sich in der Regel vielfältige Beratungsanlässe, bei denen die Bezugslehrer/innen den Eltern, Lehrer/innen der Heimatschule und anderen Kooperationspartnern zur Seite stehen, etwa hinsichtlich der  Schullaufbahn oder einer möglichen Überprüfung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF). Nach Entwicklung einer Schulperspektive für die betreuten Schüler/innen wird mit ihnen gemeinsam in Absprache mit  den Beteiligten eine schrittweise Reintegration in die Heimatschule oder ein Schulwechsel vorbereitet; auch die  Rückführung in einen anderen Teil des Bildungssystems ist denkbar. Ein gemeinsames Gespräch führt die Beteiligten  zusammen, um miteinander über die bestmögliche Reintegration zu beraten und verlässliche Absprachen zu treffen. Der Kontakt zum Bezugslehrer oder zur Bezugslehrerin bleibt bei Bedarf auch über den Aufenthalt hinaus erhalten. (siehe auch Schulprogramm Kap. 3.1.1 und 3.1.2)