Schulprogramm
Ruhrlandschule
Wir helfen Brücken bauen
•
Kollegium
•
Schulleben
1
Unsere Rahmenbedingungen
1.1
Der Auftrag der Schule für Kranke und unser Profil
1.2
Unser Leitbild: „Wir helfen Brücken bauen”
1.3
Unterrichtsorte
1.4
Unsere Geschichte
2
Lernen an der Ruhrlandschule
2.1
Pädagogik bei Krankheit
2.1.1
Förderdiagnostik
2.1.2
Rahmenbedingungen krankenpädagogischer Förderung
2.1.3
Pädagogische Begleitung und Unterstützung im Krankheitsfall
2.2
Unterricht
2.2.1
Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten
2.2.2
Spezielle Unterrichtsangebote an der Ruhrlandschule
2.3
Erziehung
2.4
… Was wir nicht leisten können
3
Fundamente und Leitplanken
3.1
Begleitung im Schullalltag
3.1.1
Bezugslehrerprinzip
3.1.2
Übergangsmanagement
3.2
Beratung
3.3
Kooperation und Kommunikation
3.3.1
Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten
3.3.2
Clearingstelle für externe Schüler/innen
3.3.3
Partnerschule Helmholtz-Gymnasium Essen
3.3.4
Förderkreis „Ruhrlandkids“
3.3.5
Öffentlichkeitsarbeit
4
„In Bewegung bleiben“
4.1
Anforderungsprofil für Lehrer an der RLS
4.2
Evaluation und Konzeptentwicklung
4.2.1
Das Kanu-Konzept der Tagesklinik Altenessen – ein Beispiel
4.2.2
Neue Medien im Unterricht der Ruhrlandschule
4.2.3
SegeL – Selbstgesteuertes Lernen
4.2.4
Konferenzkonzept
4.2.5
SchuPs – Schule und Psychiatrie
4.2.6
Netzwerk Schule und Krankheit
4.2.7
HOPE – Hospital Organisation for Pedagogues in Europe
4.2.8
LeHo – Learning at Home and in the Hospital
4.3
Stellungnahme zu schulpolitischen Entwicklungen
4.4
Ziele
5
Publikationen
2.4
… Was wir nicht leisten können
Der im Schulgesetz verankerte Rahmen bestimmt die Grenzen unserer Arbeit:
Wir veranlassen Hausunterricht, aber für Beantragung und Durchführung sind die Heimatschulen zuständig.
Die Schule für Kranke erteilt im Krankheitsfall von voraussichtlich mindestens vier Wochen Unterricht für eine begrenzte
Zeit, nicht als Dauerlösung.
Unser unterrichtliches Angebot umfasst in der Regel eine der Krankheit und dem (teil-)stationären Setting angepasste Anzahl
an Unterrichtsstunden pro Tag. Es deckt in erster Linie die Lerninhalte der Kernfächer ab; dabei orientieren wir uns in der
Regel an den Lerninhalten der Jahrgangsstufe der Heimatschule. Dies bedeutet: Wir sind kein Nachhilfeinstitut.
Klassenarbeiten, Zensuren und Zeugnisse gibt es nach Absprache mit den Beteiligten (z.B. Lehrer/innen der Heimatschule,
Therapeut/innen). Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit sprechen wir Empfehlungen aus, z.B. im Hinblick auf die
Schullaufbahn. Die Umsetzung liegt allerdings in anderen Händen, insbesondere in denen von Eltern, Lehrer/innen der
Heimatschule und anderen beteiligten Einrichtungen, z.B. dem Jugendamt.
- Erteilt die Ruhrlandschule Hausunterricht?
In der Regel sind die Lehrer/innen der Heimatschule, nicht die Schulen für Kranke, für Hausunterricht zuständig. Die
Lehrer/innen der Ruhrlandschule unterstützen die Eltern bei der Beantragung, geben Auskunft bei Fragen der Durchführung
und vermitteln bei eventuell auftretenden Problemen. Die Schulaufsicht genehmigt den Antrag auf Hausunterricht (vgl.
„Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“ - Ausbildungsordnung
gem. § 52 Schulgesetz NRW AO-SF, §§ 43 bis 46).
- Was mache ich, wenn es bis zur stationären Aufnahme meines Kindes noch sehr lange dauert?
Möglichkeit 1: Ihr Kind kann nur noch im eingeschränkten Maß am Unterricht der Heimatschule teilnehmen.
– Dann benötigen Sie ein ärztliches Attest (vom behandelnden Arzt/ Therapeuten), das Sie in der Schule vorlegen, damit dann
von der Heimatschule ein reduziertes bzw. angepasstes schulisches Angebot gemacht werden kann.
Möglichkeit 2: Ihr Kind kann seine Heimatschule für mindestens sechs Wochen nicht mehr besuchen.
– In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Hausunterricht zu beantragen, d.h. Lehrer/innen der Heimatschule kommen zu
Ihrem Kind nach Hause und erteilen dort in sehr reduziertem Umfang Unterricht in den Kernfächern. Dazu benötigen Sie ein
ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass Ihr Kind seine Heimatschule zurzeit nicht besuchen kann, es allerdings in der
Lage ist, am Hausunterricht teilzunehmen.
Sollte diese Form des Hausunterrichts nicht ratsam oder durchführbar sein, kommt unter Umständen eine vorübergehende
Beschulung durch die Ruhrlandschule in Betracht. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf.
- Kann mein Kind das nachholen, was es bisher (in seiner Heimatschule / durch lange Fehlzeiten) verpasst hat?
Grundsätzlich erfolgt der Unterricht der Schule für Kranke auf der Grundlage der gültigen Lehrpläne und aktuellen
Lerninhalte der Heimatschulklasse. Stellen wir nach Abklärung des aktuellen Lernstandes fest, dass Ihr Kind einen
zusätzlichen oder anderen Förderbedarf hat, passen wir unser Unterrichtsangebot daran an. Aufgrund des reduzierten
Stundenangebots der Schule für Kranke und der begrenzten Behandlungsdauer ist es oft schwierig bzw. nicht möglich, den
aktuellen Lernstand der Heimatschulklasse zu erreichen. Je nach Krankheits- und Therapieverlauf kann es auch sein, dass die
schulischen Ziele vordringlich im pädagogischen Bereich liegen, z.B. Motivationssteigerung oder Förderung emotionaler und
sozialer Kompetenzen.
- Gibt es an der Ruhrlandschule Klassenarbeiten, Klausuren, Prüfungen, Zeugnisse?
Wenn es medizinisch, therapeutisch, inhaltlich und organisatorisch sinnvoll ist, schreiben unsere Schüler/innen
Klassenarbeiten und Klausuren der Heimatschule bei uns, eventuell unter individueller Berücksichtigung von
Nachteilsausgleichen bei Dauer, Umfang oder Bewertung (vgl. Schulgesetz des Landes NRW, § 2, zusammengefasst unter
Zentrale Prüfungen können im Ausnahmefall bei uns abgelegt werden. Hierzu bedarf es genauer Absprachen mit der
Heimatschule und den beteiligten Ärzten und Therapeuten.
Noten-Zeugnisse werden im Einzelfall von uns ausgestellt. Im Normalfall schreiben wir am Ende des Klinikaufenthaltes einen
Abschlussbericht, der den Lernstand dokumentiert und Auskunft gibt über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie
Förderziele in der schulischen Arbeit. Auf Grundlage dieses Berichts kann die Heimatschule Entscheidungen treffen, z.B. über
die Versetzung des Schülers/der Schülerin.
- Kann mein Kind nach dem Klinikaufenthalt zurück an seine Heimatschule?
In der Regel ja, es sei denn, es gibt berechtigte Gründe, über einen Schul(form)wechsel nachzudenken. Dies wird während
des Klinikaufenthalts und der Beschulung durch die Ruhrlandschule mit allen Beteiligten besprochen, abgestimmt und
vorbereitet.
- Wie erfahre ich, wie es nach Entlassung mit meinem Kind schulisch weitergeht?
Hierzu gibt es Eltern-Lehrer-Schüler- und/oder „Runder-Tisch“-Gespräche, also einen regelmäßigen, intensiven Austausch
zwischen allen Beteiligten, bei dem das Wohl Ihres Kindes im Mittelpunkt steht. Natürlich können Sie als
Eltern/Erziehungsberechtigte nachfragen, sich informieren oder beraten lassen.
- Welche Unterstützung erhält mein Kind, wenn der stationäre Aufenthalt beendet ist?
Eventuell gibt es bereits vor Entlassung nach vorheriger Absprache und Planung einen sogenannten „Schulversuch“, d.h. Ihr
Kind besucht bereits vor seiner Entlassung im Sinne einer Belastungserprobung stunden- bzw. tageweise seine alte oder neue
Heimatschule, um den schulischen Wiedereinstieg zu unterstützen und zu erleichtern. Falls erforderlich können diese
Schulbesuche von einer Lehrerin/einem Lehrer der Ruhrlandschule oder Klinikpersonal begleitet werden.
Wenn der Übergang an die Heimatschule nicht „reibungslos“ verläuft, haben Sie die Möglichkeit, mit dem Bezugslehrer/der
Bezugslehrerin Ihres Kindes an der Ruhrlandschule auch nach der Entlassung ein Gespräch zu suchen.
Im Ausnahmefall besteht auch die Möglichkeit, eine schulische Begleitung über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus zu
organisieren und/oder Hilfen zu erhalten, die einem regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes förderlich sein können. Über
diese Hilfen wird jeweils im Einzelfall entschieden, z.B. bei Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt.
3
Fundamente und Leitplanken
3.1
Begleitung im Schullalltag
3.1.1
Bezugslehrerprinzip
Allen Schüler/innen wird für die Dauer ihres Aufenthaltes an unserer Schule eine Bezugslehrerin oder ein Bezugslehrer zur
Seite gestellt, der oder die sich hauptverantwortlich um die schulischen Belange kümmert. Er oder sie hält Kontakt zur
Heimatschule, zu den Eltern und ggf. zu weiteren beteiligten Einrichtungen und Behörden. Dabei besteht unter
Berücksichtigung der Schweigepflicht ein Austausch mit den Kolleg/innen der Ruhrlandschule, den Therapeut/innen und dem
Pflegepersonal.
Die Bezugslehrer/innen erheben den aktuellen Lern- und Leistungsstand ihrer Schüler/innen, um daraus Empfehlungen
hinsichtlich der schulischen Perspektive ableiten zu können. Die zusammengefassten Beobachtungen, Erfahrungen und
Vorschläge des Lehrerteams können in geeigneter Weise in das individuelle Behandlungskonzept einfließen.
Im Verlauf der Behandlung ergeben sich in der Regel vielfältige Beratungsanlässe, in denen die Bezugslehrer/innen den
Eltern, Lehrer/innen der Heimatschule und anderen Kooperationspartnern zur Seite stehen, etwa hinsichtlich der
Schullaufbahn oder einer möglichen Überprüfung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF).
Nach Entwicklung einer Schulperspektive für die betreuten Schüler/innen wird mit ihnen gemeinsam in Absprache mit den
Beteiligten eine schrittweise Reintegration in die Heimatschule oder ein Schulwechsel vorbereitet; auch die Rückführung in
einen anderen Teil des Bildungssystems ist denkbar. Ein gemeinsames Gespräch führt die Beteiligten zusammen, um
miteinander über die bestmögliche Reintegration zu beraten und verlässliche Absprachen zu treffen.
Der Kontakt zum Bezugslehrer oder zur Bezugslehrerin bleibt bei Bedarf auch über den Aufenthalt hinaus
erhalten.
Das Bezugslehrerprinzip wurde exemplarisch an einem unserer Schulstandorte über ein Jahr lang ausgewertet. Dazu wurden
allen Beteiligten drei Monate nach Ende des Klinikaufenthaltes dieselben Fragen gestellt wie in den Erstgesprächen.
Zusätzlich wurde nachgefragt, welche Wünsche die Beteiligten an die Bezugslehrer/innen bei einer zukünftigen
Zusammenarbeit haben würden. Die Auswertung ergab für unsere Arbeit, dass sich die Kooperation wie beschrieben bewährt,
wenn folgende Bedingung erfüllt ist:
Ein persönliches Gespräch aller Beteiligten gegen Ende des Klinikaufenthaltes wird ausdrücklich erwünscht. Dies hat unter
anderem den Effekt, dass Absprachen zur Vorbeugung von Rückfällen verbindlich werden. Außerdem hat sich gezeigt, dass
noch schwelende Vorbehalte zwischen Beteiligten im persönlichen Gespräch ausgeräumt werden können.
3.1.2
Übergangsmanagement
Um die Übergänge aus der Schule für Kranke in die Heimatschule erfolgreich zu gestalten, entwickelt die Ruhrlandschule
passgenaue Reintegrationskonzepte. Dazu gehören Belastungserprobungen, Begleitung bei der Reintegration, schulische oder
außerschulische Unterstützungsmaßnahmen in der Heimatschule, ggf. Vorbereitung und Begleitung von Schulwechseln oder -
falls notwendig - eine poststationäre Beschulung in der Schule für Kranke.
Gelingende Reintegrationskonzepte verlangen einen umfassenden Informationsaustausch mit den Kolleg/innen in den
Heimatschulen. In manchen Fällen erfordert das auch, mit den Mitschüler/innen über Krankheiten und
Krankheitshintergründe zu sprechen.
Wissenschaftliche Untersuchungen zu unterschiedlichen Reintegrationskonzepten von Schüler/innen der Ruhrlandschule ins
allgemeine Schulsystem liegen bereits vor (Konzept „Soulguard“ der Universität Duisburg-Essen; Konzept „MedInNRW“ des
LVR-Klinikums Essen (https://www.uni-due.de/rke-kj/ZurueckZurSchuleProfi.shtml)).
3.2
Beratung
Unsere Beratung orientiert sich an den allgemeinen Prinzipien von Beratung: Freiwilligkeit, Offenheit und Wertschätzung
aller Beteiligten (vgl. Beratungskonzept der Ruhrlandschule). Sie arbeitet mit den Ressourcen der Ratsuchenden und richtet
sich nach den Verbindlichkeiten der multiprofessionellen Teams. Schwerpunkte sind Laufbahn- und die Lernberatung. Alle
Kolleg/innen setzen sich dafür ein, dass die Ratsuchenden das für sie bestmögliche Ergebnis finden.
An der Ruhrlandschule wird in sehr unterschiedlichen Kontexten beraten. Das Angebot ist für alle Beteiligten da und bringt –
ähnlich einer Helferkonferenz – oft auch viele von ihnen gemeinsam an den „Runden Tisch“. Es erneuert Vernetzungen und
stabilisiert vorhandene Zusammenarbeit.
Verbindlichkeiten der Beratung:
•
Ratsuchende sollten sich zuerst an den zuständigen Lehrer oder die zuständige Lehrerin wenden.
•
Für eine rechtlich sichere und effektive Netzwerkarbeit und optimale Förderung der Schüler/innen ist eine Entbindung
von der Schweigepflicht unerlässlich.
Was bedeutet Beratung für die Arbeit an der Ruhrlandschule?
Neben Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht stellt die Beratungsarbeit an der Schule für Kranke das
zweitgrößte Arbeitsfeld dar und nimmt damit einen großen zeitlichen Umfang in Anspruch. Alle unsere Schüler/innen und ihr
persönliches Umfeld (Heimatschule, Eltern, Therapeuten, Pflegepersonal etc.) haben einen schulischen Beratungsbedarf. Oft
ist die Schulgeschichte der Ratsuchenden seit Jahren negativ besetzt, sodass das Vertrauen in das Schulsystem verloren
gegangen ist und daher die Kommunikation unter erschwerten Bedingungen abläuft.
3.3
Kooperation und Kommunikation
3.3.1
Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten (BSV)
...zurück zur Schule - du kannst mehr!
Ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten
Die Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten ist ein übergreifendes Kooperationsprojekt
des Schulamtes, der Schulberatungsstelle, des Jugendamtes der Stadt Essen, der Ruhrlandschule Essen, der Essener Schulen
und der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des LVR-Klinikums Essen (https://www.uni-
due.de/rke-kj/ZurueckZurSchuleProfi.shtml).
Sie unterstützt Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen sowie professionelle Helfer/innen. Ziel ist es, Familien und deren
Kinder zeitnah, schnell und kostenlos bei den ersten Schritten auf dem Weg zurück zur Schule zu unterstützen, wenn Kinder
oder Jugendliche die Schule nicht mehr regelmäßig besuchen.
Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus einem Arzt/Psychologen, einer Lehrkraft und einer Mitarbeiterin oder einem
Mitarbeiter des Pflege- und Erziehungsdienstes der Kinder- und Jugendpsychiatrie des LVR-Klinikums Essen, bemüht sich
zunächst um die Klärung möglicher Ursachen für das schulvermeidende Verhalten mit den Familien.
Die BSV vermittelt bei Bedarf weiterführende Gespräche mit der Schulberatung der Stadt Essen. Sie ermöglicht - wenn nötig
und von den Familien gewünscht - eine weiterführende Beratung durch die Jugendämter und bietet im Bedarfsfall eine
kostenlose weiterführende Untersuchung durch ein Expertenteam für seelische Erkrankungen.
Die Familien werden z.B. durch die Schule oder die Jugendämter über das Beratungsangebot informiert und können sich
telefonisch in der Beratungsstelle für ein einmaliges Gespräch anmelden. Danach wird entschieden, welche weiterführenden
Beratungsangebote sinnvoll weiterhelfen können.
3.3.2
Clearingstelle für externe Schüler/innen
Die Ruhrlandschule unterrichtet Kinder und Jugendliche bei einem lang andauernden Krankheitsfall auch als externe (d.h.
zurzeit nicht in Kliniken befindliche) Schüler/innen. Es handelt sich hier ausdrücklich um eine Zielgruppe, der der
Schulbesuch in der Allgemeinen Schule aufgrund einer meistens psychischen, seltener auch somatischen Erkrankung temporär
nicht möglich ist.
Die Clearingstelle versteht sich als Beratungsgremium, das unter Einbezug der Einschätzung verschiedener Professionen über
die Beschulung oben genannter Schüler/innen berät und Empfehlungen ausspricht. Ebenso werden konkrete Maßnahmen
bezüglich der Beschulung dieser Schüler/innen koordiniert.
Das Team der Clearingstelle setzt sich zusammen aus Mitarbeiter/innen der schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt
Essen, der Jugendhilfe/des Jugendamts, leitendem Oberarzt/leitender Oberärztin und Mitarbeiter/innen des
Gesundheitsdienstes des LVR-Klinikums Essen sowie der Schulleitung und Lehrer/innen der Ruhrlandschule.
Folgende Beschulungsoptionen für diese Schülergruppe können von der Clearingstelle empfohlen werden:
•
Unterricht durch die Schule für Kranke im Rahmen einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer
vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung,
•
Unterricht in der Schule für Kranke im Vorfeld einer Krankenhausaufnahme, wenn der Schulbesuch in der
Heimatschule nicht (mehr) möglich ist; Voraussetzung hierfür ist eine therapeutische Begleitung durch
niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeut/innen,
•
Hausunterricht durch die Heimat- oder eine andere Schule wegen einer lang andauernden Erkrankung oder
•
Unterricht in der Schule für Kranke als Vorbereitung der Reintegration in eine Heimatschule nach einem
Krankenhausaufenthalt.
Entsprechend der Empfehlung der Clearingstelle wird bei Bedarf ein Genehmigungsverfahren für diese vorübergehende
Unterrichtsorganisation mit dem Schulträger eingeleitet.
3.3.3
Partnerschule Helmholtz-Gymnasium Essen
Seit dem Jahr 2012 besteht eine Partnerschaft zwischen dem Helmholtz-Gymnasium Essen und der Ruhrlandschule. Neben
gemeinsamen Aktivitäten (Kooperation der Schülerzeitungen, gemeinsame Projekte) engagiert sich das Helmholtz-Gymnasium
bei der Finanzierung von Unterrichtsangeboten und der Ausstattung der Ruhrlandschule durch Spendensammlungen bei
Abiturfeiern, Sponsorenläufen, Sponsorenschwimmen und Schulfesten.
„Das Helmholtz–Gymnasium (als Eliteschule des Sports NRW) ist auch bekannt für die Unterstützung von Sportlern, die in
ihrem Bereich Höchstleistungen erbringen. Deshalb passen wir als Partnerschulen so gut zusammen, denn die jungen
Menschen in der Ruhrlandschule erbringen ebenfalls Höchstleistungen für die Genesung, für ihr eigenes Leben“ (Schulleiterin
B. Zilles).
3.3.4
Förderkreis „Ruhrlandkids“
Die Ruhrlandschule bekommt als Städtische Schule für Kranke finanzielle Mittel ihres Schulträgers (Stadt Essen). Diese Mittel
reichen jedoch bei den besonderen Aufgaben dieser Schulform oft nicht aus. Hier springt der Förderkreis ein, der z. B. die
Anschaffung von Sportgeräten (Kajaks) oder die Finanzierung von Unterrichtsmaterialien übernimmt (Werkzeug,
Druckerpatronen).
(siehe Förderkreis Ruhrlandkids)
Durch die schnell wechselnde Schülerschaft bezieht der Förderkreis seine Finanzmittel hauptsächlich aus spontanen
Zuwendungen der interessierten Öffentlichkeit.
3.3.5
Öffentlichkeitsarbeit
Mit vielen unterschiedlichen Initiativen erreicht die Ruhrlandschule die Öffentlichkeit.
Dies geschieht einerseits durch Publikationen (vgl. Kap. 5) und Beiträge in Presse, Rundfunk und Fernsehen, andererseits
auch durch Veranstaltungen gemeinsam mit unserem Schulträger, der Stadt Essen, und unseren Netzwerkpartnern. Dazu
gehört z.B. die Teilnahme am landesweiten Projekt „Kultur und Schule“, die Beteiligung an Klinikfesten, die Veranstaltung
von Projekttagen, Projektwochen, Sommerfesten und Basaren sowie die jährliche Publikation einer Schülerzeitung.
Neben einem umfangreichen Internetauftritt erhöhte auch die Organisation einer bundesweiten Fachtagung „Schule und
Psychiatrie“ in Essen den Bekanntheitsgrad der Ruhrlandschule (www.ruhrlandschule.de).
Interessierte Lehrer/innen im Einzugsbereich unserer Schule, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und bei Nachfrage
auch andere Institutionen werden von der Ruhrlandschule über ihre Arbeit und Möglichkeiten der Zusammenarbeit informiert.
Student/innen und Praktikant/innen wird die Möglichkeit von Hospitationen und Praktika angeboten.
Die Ruhrlandschule ist z.B. präsent in Schulleiterdienstbesprechungen, sozialpsychiatrischen Arbeitskreisen und
Veranstaltungen des Schulträgers.
Schülerarbeiten werden in Ausstellungen in öffentlichen Einrichtungen präsentiert (Klinikkapelle, Kinderklinik, Orangerie in
der Gruga Essen).
4
„In Bewegung bleiben“
4.1
Anforderungsprofil für Lehrer an der RLS
Informationen über das Arbeitsfeld „Schule für Kranke“ werden weder im Studium noch im Vorbereitungsdienst in
umfassendem Maß vermittelt. Auch im Bereich der Lehrerfortbildung gibt es nur wenige auf diese Schulform zugeschnittene
Angebote. Dies wäre allerdings sehr wünschenswert, weil sich die Anforderungen an die Lehrer/innen einer Schule für Kranke
sowohl bezüglich des Unterrichts als auch bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten deutlich anders gestalten als bei
Lehrer/innen anderer Schulformen.
In der absolut nicht normalen, z. T. bedrohlichen Kliniksituation für den jungen Patienten hat die Schule für Kranke den
Auftrag, das „beruhigend Normale“ zu repräsentieren (vgl. Kapitel 2.1.2). So hat die Lehrkraft die Aufgabe, eine annähernd
normale Lernsituation unter oft ungünstigen Bedingungen zu schaffen. Somit werden an sie besonders hohe Anforderungen
gestellt bezüglich
•
ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit,
•
ihrer Verlässlichkeit auch in schwierigen Situationen,
•
ihrer Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit mit unterschiedlichen Professionen,
•
ihrer Einsatzbereitschaft, auch deutlich über unterrichtliche Verpflichtungen hinaus (Teambesprechungen mit
Medizinern, Therapeut/innen und Pflegekräften, Kontakte zu den Heimatschulen der Patient/innen, Hilfeplangespräche,
„Runder-Tisch-Gespräche),
•
ihrer fachdidaktischen Kompetenz in unterschiedlichen Fächern („Zehnkämpfer“) und auf unterschiedlichen
Anforderungsebenen – je nach individuellem Leistungsstand der Schüler/innen,
•
ihres Methodenrepertoires (Schüler/innen aus verschiedenen Schulformen, verschiedenen Jahrgangsklassen, mit
unterschiedlichen Leistungen in verschiedenen Fächern),
•
ihrer Teamfähigkeit, d. h. auch Teamteaching in einem Unterrichtsraum als Normalfall.
Unbedingt erforderlich ist
•
die Fähigkeit, sich immer wieder auf neue Schüler/innen wie auch auf kurzfristige Entlassungen einzustellen,
•
eine permanente Fortbildungsbereitschaft,
•
die Bereitschaft, ein hohes Maß an „Springzeiten“ (Unterbrechung des Unterrichts wegen Chefvisite etc.) und dauernd
wechselnde Stundenpläne etc. zu akzeptieren,
•
die Anpassung an die dezentrale Arbeitsweise der Ruhrlandschule, die Kommunikationsformen wie Mailaustausch,
ggf. auch Umgang mit Lern- und Kommunikationsplattformen voraussetzt.
„Die Schule für Kranke ist keine Schule für kranke Lehrer! Sie ist gerade nicht – wie häufig angenommen wird – geeignet,
Lehrkräften mit reduzierter Leistungsfähigkeit einen Schonraum zur Regeneration zu bieten. Zur vorliegenden Frage muss
daher aus schulfachlicher Sicht festgestellt werden, dass für den Fall, dass eingeschränkte Dienstfähigkeit vorliegt, ein
Einsatz an einer Schule für Kranke nicht in Betracht gezogen werden kann.“ (Peter E. Fischer-Rau, Leitender
Regierungsschuldirektor, Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 41-S-; Vermerk vom 19.06.1998)
4.2
Evaluation und Konzeptentwicklung
Das Kollegium der Ruhrlandschule betrachtet die systematische Schulentwicklung als gemeinsame Aufgabe.
Qualitätsentwicklung und Evaluation sind feste Bestandteile unserer Arbeit. Fest installiert sind die kontinuierliche
Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen aller Lehrkräfte, die Steigerung der Qualität fachlicher Kooperation
innerhalb des Kollegiums und innerhalb der verschiedenen Unterrichtsstandorte sowie die Qualitätsentwicklung von
Unterricht.
In Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen unterzog sich die Ruhrlandschule in den Jahren 2008-2010 einer breit
angelegten externen Evaluation zum Thema „Entwicklung von Unterrichtsqualität für kranke Schüler/innen“.
Ziel war es, einen Überblick über die Gesamtqualität der evaluierten Arbeitsbereiche zu erhalten. Damit ergab sich auch eine
Rückmeldung über Bereiche, die noch entwicklungsfähig sind.
Einige Ergebnisse der Evaluation:
Die Arbeit der Ruhrlandschule wird insgesamt von Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen der Heimatschulen sehr positiv
eingeschätzt. Ein deutlicher Entwicklungsbedarf zeigte sich im Übergangsmanagement. Schüler/innen und Eltern wünschten
einen verbesserten Informationsfluss zwischen den Heimatschulen und der Schule für Kranke sowohl bei Klinikaufnahme als
auch bei der Reintegration. Einige der befragten Heimatschullehrer/innen kritisierten den Informationsfluss bei Rückkehr
ihrer Schüler/innen nach dem Klinikaufenthalt.
Eine ausführliche Dokumentation findet sich in der Veröffentlichung „Entwicklung von Unterrichtsqualität für kranke
Schülerinnen und Schüler“, Steins, G., Haep, A., Weber, P., & Brendgen, A. (Essen 2008).
In Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen entstand in der Folgezeit u.a. das Projekt „Soulguard“, das Schüler/innen
und ihre Eltern während der Übergangssituation aus der Psychiatrie in die Heimatschule unterstützte. Studierende
unterschiedlicher Fachdisziplinen wurden trainiert, Schüler/innen während ihrer Reintegration zu begleiten. (Weber,
Welling, Steins, in Frey: „Pädagogik bei Krankheit“, Essen 2012). Diese Aufgabe wird an einigen Klinikstandorten vom APED
(Ambulanter Pflege- und Erziehungsdienst) übernommen.
Weitere Evaluations- und Konzeptentwicklungsbereiche entstehen in der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiter/innen
bzw. Stationsleitungen und den Lehrerteams der Ruhrlandschule. So werden z.B. auf der Akut- und Krisenstation KJP 1 neue
Schwerpunkte in der Beratung von Schüler/innen und Eltern erarbeitet, die Mitarbeiter/innen der Station KJP 3 entwickeln
Modelle zur Verbesserung der Elternarbeit, insbesondere bei psychisch erkrankten oder psychisch auffälligen
Erziehungsberechtigten. Reintegrationskonzepte werden unterstützt durch die Einrichtung von „Runden Tischen“, so z.B. auf
Stationen der Kinder- und Jugendpsychiatrien (vgl. Kap. 3.1.1.)
Aus den Ergebnissen des MedInNRW-Projekts ergab sich die Fortführung der Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit
schulvermeidendem Verhalten (https://www.uni-due.de/rke-kj/ZurueckZurSchuleProfi.shtml).
4.2.1
Das Kanu-Konzept der Tagesklinik Altenessen – ein Beispiel
In der Tagesklinik Altenessen wird bereits seit zwei Jahren ein neues Konzept für das Kanufahren erprobt und in jeder Saison
weiter an die Bedürfnisse der Schüler/innen angepasst.
Anfangs wurde der Kanu-Unterricht mit einer Kleingruppe von Schüler/innen veranstaltet, die über alle notwendigen
Voraussetzungen verfügten, also auch motiviert und mutig genug waren. Diese Gruppe war und blieb klein, die
Hemmschwelle für die Mehrheit der Schüler/innen dagegen sehr groß.
Das neue Konzept sieht vor, dass alle Schüler/innen der Sek I und Sek II mit zum See fahren, unabhängig von ihren
Voraussetzungen. Vor Ort gibt es eine sogenannte „Wassergruppe“ mit Schüler/innen, die Kajak fahren, und eine
„Landgruppe“, die die kajakfahrenden Schüler/innen von Land aus unterstützt. Der Übertritt von einer zur anderen Gruppe
ist leicht, die Hemmschwelle zur Teilnahme sinkt allein schon durch die gemeinsame Unternehmung und das Beobachten der
Schüler/innen im Kajak. Die gemeinsame Aktivität wird von Fachtherapeut/innen und Erzieher/innen begleitet, sodass
Krisensituationen vor Ort fachkundig aufgefangen werden können.
Schüler/innen, die noch nicht über das Schwimm-Abzeichen „Bronze“ verfügen, erhalten ein- bis zweimal pro Saison die
Gelegenheit, dies auf Initiative der Ruhrlandschule nachzuholen.
Seit dieser Konzeptänderung machen am Standort Altenessen erheblich mehr Schüler/innen als früher die – oft wohl
einmalige – Erfahrung des Kajakfahrens. Die Unternehmung mit allen stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Es tun sich aber auch
neue konzeptionelle Fragen auf:
•
Wie differenzieren wir am besten das Angebot für eine Gruppe von Kajakfahrer/innen, deren extrem heterogene
Fähigkeiten durch das schwächste Mitglied der Gruppe begrenzt ist?
•
Wie können wir erreichen, dass die Schüler/innen mehr Eigeninitiative für das Nachholen ihres Schwimmabzeichens
zeigen?
•
Verfügt die Klinik über Ressourcen, um Schüler/innen mit problematischem Verhalten therapeutisch einzeln zu
begleiten?