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Ruhrlandschule
Wir helfen Brücken bauen
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1 Unsere Rahmenbedingungen 1.1 Der Auftrag der Schule für Kranke und unser Profil 1.2 Unser Leitbild: Wir helfen Brücken bauen” 1.3 Unterrichtsorte 1.4 Unsere Geschichte 2 Lernen an der Ruhrlandschule 2.1 Pädagogik bei Krankheit 2.1.1 Förderdiagnostik 2.1.2 Rahmenbedingungen krankenpädagogischer Förderung 2.1.3 Pädagogische Begleitung und Unterstützung im Krankheitsfall 2.2 Unterricht 2.2.1 Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten 2.2.2 Spezielle Unterrichtsangebote an der Ruhrlandschule 2.3 Erziehung 2.4 … Was wir nicht leisten können 3 Fundamente und Leitplanken 3.1 Begleitung im Schullalltag 3.1.1 Bezugslehrerprinzip 3.1.2 Übergangsmanagement 3.2 Beratung 3.3 Kooperation und Kommunikation 3.3.1 Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten 3.3.2 Clearingstelle für externe Schüler/innen 3.3.3 Partnerschule Helmholtz-Gymnasium Essen 3.3.4 Förderkreis „Ruhrlandkids“ 3.3.5 Öffentlichkeitsarbeit 4 „In Bewegung bleiben“ 4.1 Anforderungsprofil für Lehrer an der RLS 4.2 Evaluation und Konzeptentwicklung 4.2.1 Das Kanu-Konzept der Tagesklinik Altenessen – ein Beispiel 4.2.2 Neue Medien im Unterricht der Ruhrlandschule 4.2.3 SegeL – Selbstgesteuertes Lernen 4.2.4 Konferenzkonzept 4.2.5 SchuPs – Schule und Psychiatrie 4.2.6 Netzwerk Schule und Krankheit 4.2.7 HOPE – Hospital Organisation for Pedagogues in Europe 4.2.8 LeHo – Learning at Home and in the Hospital 4.3 Stellungnahme zu schulpolitischen Entwicklungen 4.4 Ziele 5 Publikationen

2.4

… Was wir nicht leisten können

Der im Schulgesetz verankerte Rahmen bestimmt die Grenzen unserer Arbeit: 

Wir veranlassen Hausunterricht, aber für Beantragung und Durchführung sind die Heimatschulen zuständig. 

Die Schule für Kranke erteilt im Krankheitsfall von voraussichtlich mindestens vier Wochen Unterricht für eine begrenzte 

Zeit, nicht als Dauerlösung.  

Unser unterrichtliches Angebot umfasst in der Regel eine der Krankheit und dem (teil-)stationären Setting angepasste Anzahl 

an Unterrichtsstunden pro Tag. Es deckt in erster Linie die Lerninhalte der Kernfächer ab; dabei orientieren wir uns in der 

Regel an den Lerninhalten der Jahrgangsstufe der Heimatschule. Dies bedeutet: Wir sind kein Nachhilfeinstitut.  

Klassenarbeiten, Zensuren und Zeugnisse gibt es nach Absprache mit den Beteiligten (z.B. Lehrer/innen der Heimatschule, 

Therapeut/innen). Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit sprechen wir Empfehlungen aus, z.B. im Hinblick auf die 

Schullaufbahn. Die Umsetzung liegt allerdings in anderen Händen, insbesondere in denen von Eltern, Lehrer/innen der 

Heimatschule und anderen beteiligten Einrichtungen, z.B. dem Jugendamt. 

- Erteilt die Ruhrlandschule Hausunterricht? 

In der Regel sind die Lehrer/innen der Heimatschule, nicht die Schulen für Kranke, für Hausunterricht zuständig. Die 

Lehrer/innen der Ruhrlandschule unterstützen die Eltern bei der Beantragung, geben Auskunft bei Fragen der Durchführung 

und vermitteln bei eventuell auftretenden Problemen. Die Schulaufsicht genehmigt den Antrag auf Hausunterricht (vgl. 

„Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“ - Ausbildungsordnung 

gem. § 52 Schulgesetz NRW AO-SF, §§ 43 bis 46). 

- Was mache ich, wenn es bis zur stationären Aufnahme meines Kindes noch sehr lange dauert? 

Möglichkeit 1: Ihr Kind kann nur noch im eingeschränkten Maß am Unterricht der Heimatschule teilnehmen.  

– Dann benötigen Sie ein ärztliches Attest (vom behandelnden Arzt/ Therapeuten), das Sie in der Schule vorlegen, damit dann 

von der Heimatschule ein reduziertes bzw. angepasstes schulisches Angebot gemacht werden kann. 

Möglichkeit 2: Ihr Kind kann seine Heimatschule für mindestens sechs Wochen nicht mehr besuchen.  

– In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Hausunterricht zu beantragen, d.h. Lehrer/innen der Heimatschule kommen zu 

Ihrem Kind nach Hause und erteilen dort in sehr reduziertem Umfang Unterricht in den Kernfächern. Dazu benötigen Sie ein 

ärztliches Attest, in dem bescheinigt wird, dass Ihr Kind seine Heimatschule zurzeit nicht besuchen kann, es allerdings in der 

Lage ist, am Hausunterricht teilzunehmen. 

Sollte diese Form des Hausunterrichts nicht ratsam oder durchführbar sein, kommt unter Umständen eine vorübergehende 

Beschulung durch die Ruhrlandschule in Betracht. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt mit uns auf. 

- Kann mein Kind das nachholen, was es bisher (in seiner Heimatschule / durch lange Fehlzeiten) verpasst hat? 

Grundsätzlich erfolgt der Unterricht der Schule für Kranke auf der Grundlage der gültigen Lehrpläne und aktuellen 

Lerninhalte der Heimatschulklasse. Stellen wir nach Abklärung des aktuellen Lernstandes fest, dass Ihr Kind einen 

zusätzlichen oder anderen Förderbedarf hat, passen wir unser Unterrichtsangebot daran an. Aufgrund des reduzierten 

Stundenangebots der Schule für Kranke und der begrenzten Behandlungsdauer ist es oft schwierig bzw. nicht möglich, den 

aktuellen Lernstand der Heimatschulklasse zu erreichen. Je nach Krankheits- und Therapieverlauf kann es auch sein, dass die 

schulischen Ziele vordringlich im pädagogischen Bereich liegen, z.B. Motivationssteigerung oder Förderung emotionaler und 

sozialer Kompetenzen. 

- Gibt es an der Ruhrlandschule Klassenarbeiten, Klausuren, Prüfungen, Zeugnisse? 

Wenn es medizinisch, therapeutisch, inhaltlich und organisatorisch sinnvoll ist, schreiben unsere Schüler/innen 

Klassenarbeiten und Klausuren der Heimatschule bei uns, eventuell unter individueller Berücksichtigung von 

Nachteilsausgleichen bei Dauer, Umfang oder Bewertung (vgl. Schulgesetz des Landes NRW, § 2, zusammengefasst unter 

http://www.schuleundkrankheit.de/nachteilsausgleich). 

Zentrale Prüfungen können im Ausnahmefall bei uns abgelegt werden. Hierzu bedarf es genauer Absprachen mit der 

Heimatschule und den beteiligten Ärzten und Therapeuten.  

Noten-Zeugnisse werden im Einzelfall von uns ausgestellt. Im Normalfall schreiben wir am Ende des Klinikaufenthaltes einen 

Abschlussbericht, der den Lernstand dokumentiert und Auskunft gibt über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie 

Förderziele in der schulischen Arbeit. Auf Grundlage dieses Berichts kann die Heimatschule Entscheidungen treffen, z.B. über 

die Versetzung des Schülers/der Schülerin. 

- Kann mein Kind nach dem Klinikaufenthalt zurück an seine Heimatschule? 

In der Regel ja, es sei denn, es gibt berechtigte Gründe, über einen Schul(form)wechsel nachzudenken. Dies wird während 

des Klinikaufenthalts und der Beschulung durch die Ruhrlandschule mit allen Beteiligten besprochen, abgestimmt und 

vorbereitet.

- Wie erfahre ich, wie es nach Entlassung mit meinem Kind schulisch weitergeht? 

Hierzu gibt es Eltern-Lehrer-Schüler- und/oder „Runder-Tisch“-Gespräche, also einen regelmäßigen, intensiven Austausch 

zwischen allen Beteiligten, bei dem das Wohl Ihres Kindes im Mittelpunkt steht. Natürlich können Sie als 

Eltern/Erziehungsberechtigte nachfragen, sich informieren oder beraten lassen. 

- Welche Unterstützung erhält mein Kind, wenn der stationäre Aufenthalt beendet ist? 

Eventuell gibt es bereits vor Entlassung nach vorheriger Absprache und Planung einen sogenannten „Schulversuch“, d.h. Ihr 

Kind besucht bereits vor seiner Entlassung im Sinne einer Belastungserprobung stunden- bzw. tageweise seine alte oder neue 

Heimatschule, um den schulischen Wiedereinstieg zu unterstützen und zu erleichtern. Falls erforderlich können diese 

Schulbesuche von einer Lehrerin/einem Lehrer der Ruhrlandschule oder Klinikpersonal begleitet werden. 

Wenn der Übergang an die Heimatschule nicht „reibungslos“ verläuft, haben Sie die Möglichkeit, mit dem Bezugslehrer/der 

Bezugslehrerin Ihres Kindes an der Ruhrlandschule auch nach der Entlassung ein Gespräch zu suchen. 

Im Ausnahmefall besteht auch die Möglichkeit, eine schulische Begleitung über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus zu 

organisieren und/oder Hilfen zu erhalten, die einem regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes förderlich sein können. Über 

diese Hilfen wird jeweils im Einzelfall entschieden, z.B. bei Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt. 

3 Fundamente und Leitplanken 3.1 Begleitung im Schullalltag 3.1.1 Bezugslehrerprinzip Allen Schüler/innen wird für die Dauer ihres Aufenthaltes an unserer Schule eine Bezugslehrerin oder ein Bezugslehrer zur  Seite gestellt, der oder die sich hauptverantwortlich um die schulischen Belange kümmert. Er oder sie hält Kontakt zur  Heimatschule, zu den Eltern und ggf. zu weiteren beteiligten Einrichtungen und Behörden. Dabei besteht unter  Berücksichtigung der Schweigepflicht ein Austausch mit den Kolleg/innen der Ruhrlandschule, den Therapeut/innen und dem  Pflegepersonal.  Die Bezugslehrer/innen erheben den aktuellen Lern- und Leistungsstand ihrer Schüler/innen, um daraus Empfehlungen  hinsichtlich der schulischen Perspektive ableiten zu können. Die zusammengefassten Beobachtungen, Erfahrungen und  Vorschläge des Lehrerteams können in geeigneter Weise in das individuelle Behandlungskonzept einfließen.  Im Verlauf der Behandlung ergeben sich in der Regel vielfältige Beratungsanlässe, in denen die Bezugslehrer/innen den  Eltern, Lehrer/innen der Heimatschule und anderen Kooperationspartnern zur Seite stehen, etwa hinsichtlich der  Schullaufbahn oder einer möglichen Überprüfung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF).  Nach Entwicklung einer Schulperspektive für die betreuten Schüler/innen wird mit ihnen gemeinsam in Absprache mit den  Beteiligten eine schrittweise Reintegration in die Heimatschule oder ein Schulwechsel vorbereitet; auch die Rückführung in  einen anderen Teil des Bildungssystems ist denkbar. Ein gemeinsames Gespräch führt die Beteiligten zusammen, um  miteinander über die bestmögliche Reintegration zu beraten und verlässliche Absprachen zu treffen.  Der Kontakt zum Bezugslehrer oder zur Bezugslehrerin bleibt bei Bedarf auch über den Aufenthalt hinaus  erhalten.  Das Bezugslehrerprinzip wurde exemplarisch an einem unserer Schulstandorte über ein Jahr lang ausgewertet. Dazu wurden  allen Beteiligten drei Monate nach Ende des Klinikaufenthaltes dieselben Fragen gestellt wie in den Erstgesprächen.  Zusätzlich wurde nachgefragt, welche Wünsche die Beteiligten an die Bezugslehrer/innen bei einer zukünftigen  Zusammenarbeit haben würden. Die Auswertung ergab für unsere Arbeit, dass sich die Kooperation wie beschrieben bewährt,  wenn folgende Bedingung erfüllt ist:  Ein persönliches Gespräch aller Beteiligten gegen Ende des Klinikaufenthaltes wird ausdrücklich erwünscht. Dies hat unter  anderem den Effekt, dass Absprachen zur Vorbeugung von Rückfällen verbindlich werden. Außerdem hat sich gezeigt, dass  noch schwelende Vorbehalte zwischen Beteiligten im persönlichen Gespräch ausgeräumt werden können.  3.1.2  Übergangsmanagement  Um die Übergänge aus der Schule für Kranke in die Heimatschule erfolgreich zu gestalten, entwickelt die Ruhrlandschule  passgenaue Reintegrationskonzepte. Dazu gehören Belastungserprobungen, Begleitung bei der Reintegration, schulische oder  außerschulische Unterstützungsmaßnahmen in der Heimatschule, ggf. Vorbereitung und Begleitung von Schulwechseln oder -  falls notwendig - eine poststationäre Beschulung in der Schule für Kranke.  Gelingende Reintegrationskonzepte verlangen einen umfassenden Informationsaustausch mit den Kolleg/innen in den  Heimatschulen. In manchen Fällen erfordert das auch, mit den Mitschüler/innen über Krankheiten und  Krankheitshintergründe zu sprechen.  Wissenschaftliche Untersuchungen zu unterschiedlichen Reintegrationskonzepten von Schüler/innen der Ruhrlandschule ins  allgemeine Schulsystem liegen bereits vor (Konzept „Soulguard“ der Universität Duisburg-Essen; Konzept „MedInNRW“ des  LVR-Klinikums Essen (https://www.uni-due.de/rke-kj/ZurueckZurSchuleProfi.shtml)).  3.2  Beratung  Unsere Beratung orientiert sich an den allgemeinen Prinzipien von Beratung: Freiwilligkeit, Offenheit und Wertschätzung  aller Beteiligten (vgl. Beratungskonzept der Ruhrlandschule). Sie arbeitet mit den Ressourcen der Ratsuchenden und richtet  sich nach den Verbindlichkeiten der multiprofessionellen Teams. Schwerpunkte sind Laufbahn- und die Lernberatung. Alle  Kolleg/innen setzen sich dafür ein, dass die Ratsuchenden das für sie bestmögliche Ergebnis finden.  An der Ruhrlandschule wird in sehr unterschiedlichen Kontexten beraten. Das Angebot ist für alle Beteiligten da und bringt –  ähnlich einer Helferkonferenz – oft auch viele von ihnen gemeinsam an den „Runden Tisch“. Es erneuert Vernetzungen und  stabilisiert vorhandene Zusammenarbeit.  Verbindlichkeiten der Beratung:  Ratsuchende sollten sich zuerst an den zuständigen Lehrer oder die zuständige Lehrerin wenden.  Für eine rechtlich sichere und effektive Netzwerkarbeit und optimale Förderung der Schüler/innen ist eine Entbindung   von der Schweigepflicht unerlässlich.  Was bedeutet Beratung für die Arbeit an der Ruhrlandschule?  Neben Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht stellt die Beratungsarbeit an der Schule für Kranke das  zweitgrößte Arbeitsfeld dar und nimmt damit einen großen zeitlichen Umfang in Anspruch. Alle unsere Schüler/innen und ihr  persönliches Umfeld (Heimatschule, Eltern, Therapeuten, Pflegepersonal etc.) haben einen schulischen Beratungsbedarf. Oft  ist die Schulgeschichte der Ratsuchenden seit Jahren negativ besetzt, sodass das Vertrauen in das Schulsystem verloren  gegangen ist und daher die Kommunikation unter erschwerten Bedingungen abläuft.  3.3  Kooperation und Kommunikation  3.3.1  Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten (BSV)    ...zurück zur Schule - du kannst mehr!  Ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten  Die Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit schulvermeidendem Verhalten ist ein übergreifendes Kooperationsprojekt  des Schulamtes, der Schulberatungsstelle, des Jugendamtes der Stadt Essen, der Ruhrlandschule Essen, der Essener Schulen  und der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des LVR-Klinikums Essen (https://www.uni-  due.de/rke-kj/ZurueckZurSchuleProfi.shtml).  Sie unterstützt Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen sowie professionelle Helfer/innen. Ziel ist es, Familien und deren  Kinder zeitnah, schnell und kostenlos bei den ersten Schritten auf dem Weg zurück zur Schule zu unterstützen, wenn Kinder  oder Jugendliche die Schule nicht mehr regelmäßig besuchen.   Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus  einem Arzt/Psychologen, einer Lehrkraft und einer Mitarbeiterin oder einem  Mitarbeiter des Pflege- und Erziehungsdienstes der Kinder- und Jugendpsychiatrie des LVR-Klinikums Essen, bemüht sich  zunächst um die Klärung möglicher Ursachen für das schulvermeidende Verhalten mit den Familien.  Die BSV vermittelt bei Bedarf weiterführende Gespräche mit der Schulberatung der Stadt Essen. Sie ermöglicht - wenn nötig  und von den Familien gewünscht - eine weiterführende Beratung durch die Jugendämter und bietet im Bedarfsfall eine  kostenlose weiterführende Untersuchung durch ein Expertenteam für seelische Erkrankungen.  Die Familien werden z.B. durch die Schule oder die Jugendämter über das Beratungsangebot informiert und können sich  telefonisch in der Beratungsstelle für ein einmaliges Gespräch anmelden. Danach wird entschieden, welche weiterführenden  Beratungsangebote sinnvoll weiterhelfen können.   3.3.2  Clearingstelle für externe Schüler/innen  Die Ruhrlandschule unterrichtet Kinder und Jugendliche bei einem lang andauernden Krankheitsfall auch als externe (d.h.  zurzeit nicht in Kliniken befindliche) Schüler/innen. Es handelt sich hier ausdrücklich um eine Zielgruppe, der der  Schulbesuch in der Allgemeinen Schule aufgrund einer meistens psychischen, seltener auch somatischen Erkrankung temporär  nicht möglich ist.   Die Clearingstelle versteht sich als Beratungsgremium, das unter Einbezug der Einschätzung verschiedener Professionen über  die Beschulung oben genannter Schüler/innen berät und Empfehlungen ausspricht. Ebenso werden konkrete Maßnahmen  bezüglich der Beschulung dieser Schüler/innen koordiniert.  Das Team der Clearingstelle setzt sich zusammen aus Mitarbeiter/innen der schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt  Essen, der Jugendhilfe/des Jugendamts, leitendem Oberarzt/leitender Oberärztin und Mitarbeiter/innen des  Gesundheitsdienstes des LVR-Klinikums Essen sowie der Schulleitung und Lehrer/innen der Ruhrlandschule.  Folgende Beschulungsoptionen für diese Schülergruppe können von der Clearingstelle empfohlen werden:  Unterricht durch die Schule für Kranke im Rahmen einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer   vergleichbaren medizinisch-therapeutischen Einrichtung,   Unterricht in der Schule für Kranke im Vorfeld einer Krankenhausaufnahme, wenn der Schulbesuch in der   Heimatschule nicht (mehr) möglich ist; Voraussetzung hierfür ist eine therapeutische Begleitung durch   niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeut/innen,  Hausunterricht durch die Heimat- oder eine andere Schule wegen einer lang andauernden Erkrankung oder  Unterricht in der Schule für Kranke als Vorbereitung der Reintegration in eine Heimatschule nach einem   Krankenhausaufenthalt.  Entsprechend der Empfehlung der Clearingstelle wird bei Bedarf ein Genehmigungsverfahren für diese vorübergehende  Unterrichtsorganisation mit dem Schulträger eingeleitet.  3.3.3  Partnerschule Helmholtz-Gymnasium Essen  Seit dem Jahr 2012 besteht eine Partnerschaft zwischen dem Helmholtz-Gymnasium Essen und der Ruhrlandschule. Neben  gemeinsamen Aktivitäten (Kooperation der Schülerzeitungen, gemeinsame Projekte) engagiert sich das Helmholtz-Gymnasium  bei der Finanzierung von Unterrichtsangeboten und der Ausstattung der Ruhrlandschule durch Spendensammlungen bei  Abiturfeiern, Sponsorenläufen, Sponsorenschwimmen und Schulfesten.   „Das Helmholtz–Gymnasium (als Eliteschule des Sports NRW) ist auch bekannt für die Unterstützung von Sportlern, die in  ihrem Bereich Höchstleistungen erbringen. Deshalb passen wir als Partnerschulen so gut zusammen, denn die jungen  Menschen in der Ruhrlandschule erbringen ebenfalls Höchstleistungen für die Genesung, für ihr eigenes Leben“ (Schulleiterin  B. Zilles).  3.3.4  Förderkreis „Ruhrlandkids“  Die Ruhrlandschule bekommt als Städtische Schule für Kranke finanzielle Mittel ihres Schulträgers (Stadt Essen). Diese Mittel  reichen jedoch bei den besonderen Aufgaben dieser Schulform oft nicht aus. Hier springt der Förderkreis ein, der z. B. die  Anschaffung von Sportgeräten (Kajaks) oder die Finanzierung von Unterrichtsmaterialien übernimmt (Werkzeug,  Druckerpatronen).  (siehe Förderkreis Ruhrlandkids)  Durch die schnell wechselnde Schülerschaft bezieht der Förderkreis seine Finanzmittel hauptsächlich aus spontanen  Zuwendungen der interessierten Öffentlichkeit.  3.3.5  Öffentlichkeitsarbeit  Mit vielen unterschiedlichen Initiativen erreicht die Ruhrlandschule die Öffentlichkeit.   Dies geschieht einerseits durch Publikationen (vgl. Kap. 5) und Beiträge in Presse, Rundfunk und Fernsehen, andererseits  auch durch Veranstaltungen gemeinsam mit unserem Schulträger, der Stadt Essen, und unseren Netzwerkpartnern. Dazu  gehört z.B. die Teilnahme am landesweiten Projekt „Kultur und Schule“, die Beteiligung an Klinikfesten, die Veranstaltung  von Projekttagen, Projektwochen, Sommerfesten und Basaren sowie die jährliche Publikation einer Schülerzeitung.  Neben einem umfangreichen Internetauftritt erhöhte auch die Organisation einer bundesweiten Fachtagung „Schule und  Psychiatrie“ in Essen den Bekanntheitsgrad der Ruhrlandschule (www.ruhrlandschule.de).  Interessierte Lehrer/innen im Einzugsbereich unserer Schule, Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und bei Nachfrage  auch andere Institutionen werden von der Ruhrlandschule über ihre Arbeit und Möglichkeiten der Zusammenarbeit informiert.  Student/innen und Praktikant/innen wird die Möglichkeit von Hospitationen und Praktika angeboten.  Die Ruhrlandschule ist z.B. präsent in Schulleiterdienstbesprechungen, sozialpsychiatrischen Arbeitskreisen und  Veranstaltungen des Schulträgers.    Schülerarbeiten werden in Ausstellungen in öffentlichen Einrichtungen präsentiert (Klinikkapelle, Kinderklinik, Orangerie in  der Gruga Essen).  4 „In Bewegung bleiben“  4.1  Anforderungsprofil für Lehrer an der RLS  Informationen über das Arbeitsfeld „Schule für Kranke“ werden weder im Studium noch im Vorbereitungsdienst in  umfassendem Maß vermittelt. Auch im Bereich der Lehrerfortbildung gibt es nur wenige auf diese Schulform zugeschnittene  Angebote. Dies wäre allerdings sehr wünschenswert, weil sich die Anforderungen an die Lehrer/innen einer Schule für Kranke  sowohl bezüglich des Unterrichts als auch bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten deutlich anders gestalten als bei  Lehrer/innen anderer Schulformen.  In der absolut nicht normalen, z. T. bedrohlichen Kliniksituation für den jungen Patienten hat die Schule für Kranke den  Auftrag, das „beruhigend Normale“ zu repräsentieren (vgl. Kapitel 2.1.2). So hat die Lehrkraft die Aufgabe, eine annähernd  normale Lernsituation unter oft ungünstigen Bedingungen zu schaffen. Somit werden an sie besonders hohe Anforderungen  gestellt bezüglich  ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit,  ihrer Verlässlichkeit auch in schwierigen Situationen,  ihrer Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit mit unterschiedlichen Professionen,  ihrer Einsatzbereitschaft, auch deutlich über unterrichtliche Verpflichtungen hinaus (Teambesprechungen mit  Medizinern, Therapeut/innen und Pflegekräften, Kontakte zu den Heimatschulen der Patient/innen, Hilfeplangespräche,  „Runder-Tisch-Gespräche),  ihrer fachdidaktischen Kompetenz in unterschiedlichen Fächern („Zehnkämpfer“) und auf unterschiedlichen   Anforderungsebenen – je nach individuellem Leistungsstand der Schüler/innen,  ihres Methodenrepertoires (Schüler/innen aus verschiedenen Schulformen, verschiedenen Jahrgangsklassen, mit   unterschiedlichen Leistungen in verschiedenen Fächern),  ihrer Teamfähigkeit, d. h. auch Teamteaching in einem Unterrichtsraum als Normalfall.  Unbedingt erforderlich ist  die Fähigkeit, sich immer wieder auf neue Schüler/innen wie auch auf kurzfristige Entlassungen einzustellen,  eine permanente Fortbildungsbereitschaft,  die Bereitschaft, ein hohes Maß an „Springzeiten“ (Unterbrechung des Unterrichts wegen Chefvisite etc.) und dauernd   wechselnde Stundenpläne etc. zu akzeptieren,  die Anpassung an die dezentrale Arbeitsweise der Ruhrlandschule, die Kommunikationsformen wie Mailaustausch,   ggf. auch Umgang mit Lern- und Kommunikationsplattformen voraussetzt.  „Die Schule für Kranke ist keine Schule für kranke Lehrer! Sie ist gerade nicht – wie häufig angenommen wird – geeignet,  Lehrkräften mit reduzierter Leistungsfähigkeit einen Schonraum zur Regeneration zu bieten. Zur vorliegenden Frage muss  daher aus schulfachlicher Sicht festgestellt werden, dass für den Fall, dass eingeschränkte Dienstfähigkeit vorliegt, ein  Einsatz an einer Schule für Kranke nicht in Betracht gezogen werden kann.“ (Peter E. Fischer-Rau, Leitender  Regierungsschuldirektor, Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 41-S-; Vermerk vom 19.06.1998)  4.2  Evaluation und Konzeptentwicklung  Das Kollegium der Ruhrlandschule betrachtet die systematische Schulentwicklung als gemeinsame Aufgabe.  Qualitätsentwicklung und Evaluation sind feste Bestandteile unserer Arbeit. Fest installiert sind die kontinuierliche  Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen aller Lehrkräfte, die Steigerung der Qualität fachlicher Kooperation  innerhalb des Kollegiums und innerhalb der verschiedenen Unterrichtsstandorte sowie die Qualitätsentwicklung von  Unterricht.  In Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen unterzog sich die Ruhrlandschule in den Jahren 2008-2010 einer breit  angelegten externen Evaluation zum Thema „Entwicklung von Unterrichtsqualität für kranke Schüler/innen“.  Ziel war es, einen Überblick über die Gesamtqualität der evaluierten Arbeitsbereiche zu erhalten. Damit ergab sich auch eine  Rückmeldung über Bereiche, die noch entwicklungsfähig sind.  Einige Ergebnisse der Evaluation:  Die Arbeit der Ruhrlandschule wird insgesamt von Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen der Heimatschulen sehr positiv  eingeschätzt. Ein deutlicher Entwicklungsbedarf zeigte sich im Übergangsmanagement. Schüler/innen und Eltern wünschten  einen verbesserten Informationsfluss zwischen den Heimatschulen und der Schule für Kranke sowohl bei Klinikaufnahme als  auch bei der Reintegration. Einige der befragten Heimatschullehrer/innen kritisierten den Informationsfluss bei Rückkehr  ihrer Schüler/innen nach dem Klinikaufenthalt.    Eine ausführliche Dokumentation findet sich in der Veröffentlichung „Entwicklung von Unterrichtsqualität für kranke  Schülerinnen und Schüler“, Steins, G., Haep, A., Weber, P., & Brendgen, A. (Essen 2008).  In Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen entstand in der Folgezeit u.a. das Projekt „Soulguard“, das Schüler/innen  und ihre Eltern während der Übergangssituation aus der Psychiatrie in die Heimatschule unterstützte. Studierende  unterschiedlicher Fachdisziplinen wurden trainiert, Schüler/innen während ihrer Reintegration zu begleiten. (Weber,  Welling, Steins, in Frey: „Pädagogik bei Krankheit“, Essen 2012). Diese Aufgabe wird an einigen Klinikstandorten vom APED  (Ambulanter Pflege- und Erziehungsdienst) übernommen.  Weitere Evaluations- und Konzeptentwicklungsbereiche entstehen in der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiter/innen  bzw. Stationsleitungen und den Lehrerteams der Ruhrlandschule. So werden z.B. auf der Akut- und Krisenstation KJP 1 neue  Schwerpunkte in der Beratung von Schüler/innen und Eltern erarbeitet, die Mitarbeiter/innen der Station KJP 3 entwickeln  Modelle zur Verbesserung der Elternarbeit, insbesondere bei psychisch erkrankten oder psychisch auffälligen  Erziehungsberechtigten. Reintegrationskonzepte werden unterstützt durch die Einrichtung von „Runden Tischen“, so z.B. auf  Stationen der Kinder- und Jugendpsychiatrien (vgl. Kap. 3.1.1.)  Aus den Ergebnissen des MedInNRW-Projekts ergab sich die Fortführung der Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit  schulvermeidendem Verhalten (https://www.uni-due.de/rke-kj/ZurueckZurSchuleProfi.shtml).  4.2.1  Das Kanu-Konzept der Tagesklinik Altenessen – ein Beispiel  In der Tagesklinik Altenessen wird bereits seit zwei Jahren ein neues Konzept für das Kanufahren erprobt und in jeder Saison  weiter an die Bedürfnisse der Schüler/innen angepasst.  Anfangs wurde der Kanu-Unterricht mit einer Kleingruppe von Schüler/innen veranstaltet, die über alle notwendigen  Voraussetzungen verfügten, also auch motiviert und mutig genug waren. Diese Gruppe war und blieb klein, die  Hemmschwelle für die Mehrheit der Schüler/innen dagegen sehr groß.  Das neue Konzept sieht vor, dass alle Schüler/innen der Sek I und Sek II mit zum See fahren, unabhängig von ihren  Voraussetzungen. Vor Ort gibt es eine sogenannte „Wassergruppe“ mit Schüler/innen, die Kajak fahren, und eine  „Landgruppe“, die die kajakfahrenden Schüler/innen von Land aus unterstützt. Der Übertritt von einer zur anderen Gruppe  ist leicht, die Hemmschwelle zur Teilnahme sinkt allein schon durch die gemeinsame Unternehmung und das Beobachten der  Schüler/innen im Kajak. Die gemeinsame Aktivität wird von Fachtherapeut/innen und Erzieher/innen begleitet, sodass  Krisensituationen vor Ort fachkundig aufgefangen werden können.  Schüler/innen, die noch nicht über das Schwimm-Abzeichen „Bronze“ verfügen, erhalten ein- bis zweimal pro Saison die  Gelegenheit, dies auf Initiative der Ruhrlandschule nachzuholen.  Seit dieser Konzeptänderung machen am Standort Altenessen erheblich mehr Schüler/innen als früher die – oft wohl  einmalige – Erfahrung des Kajakfahrens. Die Unternehmung mit allen stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Es tun sich aber auch  neue konzeptionelle Fragen auf:  Wie differenzieren wir am besten das Angebot für eine Gruppe von Kajakfahrer/innen, deren extrem heterogene   Fähigkeiten durch das schwächste Mitglied der Gruppe begrenzt ist?  Wie können wir erreichen, dass die Schüler/innen mehr Eigeninitiative für das Nachholen ihres Schwimmabzeichens   zeigen? Verfügt die Klinik über Ressourcen, um Schüler/innen mit problematischem Verhalten therapeutisch einzeln zu   begleiten? 
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